Rechtsprechung
LSG Berlin, 16.10.2000 - L 3 B 54/00 U ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahrtarif Bewachungsgewerbe; Beitragsbemessung für einen Bewachungsgewerbetreibenden in der gesetzlichen Krankenversicherung basierend auf einer Lohnsumme die unter Berücksichtigung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie vermögenswirksamer Leistungen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.07.2000 - S 68 U 437/00
- LSG Berlin, 16.10.2000 - L 3 B 54/00 U ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.07.1999 - 3 B 90.99
Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus LSG Berlin, 16.10.2000 - L 3 B 54/00
Insoweit verweise sie auch auf die vorangegangene Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin in dem Verfahren L 3 B 90/99 U ER vom 25. November 1999.Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. November 1999 betreffend das von der Antragstellerin zum Beitragsbescheid für das Jahr 1998 betriebene einstweilige Rechtsschutzverfahren (L 3 B 90/99 U ER) ausführlich dargelegt hat, ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Urteil vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - in BVerfGE 46, 166 ff, im Hinblick auf die in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) enthaltene Garantie des effektiven Rechtsschutzes ein über die sozialgerichtlichen Regelungen hinaus gehender vorläufiger Rechtsschutz auch bei einem Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen einen Veranlagungs- und Beitragsbescheid zu gewähren.
Bereits in dem Verfahren L 3 B 90/99 U ER vermochte sie auch auf Nachfrage in der mündlichen Verhandlung vom 25. November 1999 eine Existenzgefährdung ihres Betriebes durch die Begleichung der Beitragsforderung (für das Jahr 1998) nicht darzulegen.
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Berlin, 16.10.2000 - L 3 B 54/00
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. November 1999 betreffend das von der Antragstellerin zum Beitragsbescheid für das Jahr 1998 betriebene einstweilige Rechtsschutzverfahren (L 3 B 90/99 U ER) ausführlich dargelegt hat, ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Urteil vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - in BVerfGE 46, 166 ff, im Hinblick auf die in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) enthaltene Garantie des effektiven Rechtsschutzes ein über die sozialgerichtlichen Regelungen hinaus gehender vorläufiger Rechtsschutz auch bei einem Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen einen Veranlagungs- und Beitragsbescheid zu gewähren.